Oldtimer

Bestimmung

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Straßenverkehr zugelassen worden sind. Als Nachweis dient das Datum der Erstzulassung. Das Fahrzeug muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen (mindestens Zustandsnot 3, siehe weiter unten) und sich derzeit in einem guten Zustand befinden. Des Weiteren muss das Fahrzeug “zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes” dienen.

Oldtimer - Gutachten

Die Begutachtung von Fahrzeugen zur Einstufung als Oldtimer nehmen alle in Deutschland amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie TÜV, GTÜ, KÜS etc. vor.

Die Kosten für eine Begutachtung sind abhängig von Fahrzeugart und zulässiger Gesamtmasse.

Vorteile einer Oldtimerzulassung

Die Zulassung eines Fahrzeugs als Oldtimer bringt mehrere Vorteile mit sich: günstiger Steuersatz (Pauschalsteuer für Oldtimer 191,73€, unabhängig vom Hubraum), Wertsteigerung durch H-Zulassung, Oldtimer dürfen in Umweltzonen bewegt werden, Teilnahme an diversen Oldtimer-Veranstaltungen und vieles mehr...

Klassifizierung von Oldtimern / Zustandsnoten

Oldtimer werden je nach ihrem Zustand in sogenannte Zustandsnoten eingeteilt. Eine zuverlässige Aussage über eine Zustandsnote gibt Ihnen ein Oldtimergutachten.

Folgende Zustandsnoten sind gängig:

Note 1: Fahrzeuge dieser Note sind in makellosem Zustand. Sie sind wie neu oder sogar besser. Meist handelt es sich hierbei um perfekt restaurierte, im Originalzustand befindliche Fahrzeuge.

Note 2: Fahrzeuge dieser Note befinden sich in gutem Zustand. Sie dürfen keinen Rost aufweisen und sind meist aufwendig restauriert. Eine Restaurierung zur Note 2 verlangt ein hohes Maß an Qualität der ausgeführten Arbeiten sowie der Originaltreue.

Note 3: Fahrzeuge dieser Note sind in gebrauchtem Zustand, dürfen im Gegensatz zu Note 2 Rost aufweisen, der sich jedoch nicht an tragenden Teilen befinden darf. Ein Fahrzeug der Note 3 gilt allgemein als sofort fahrbereit, alltagstauglich und vor allem verkehrssicher.

Note 4: Fahrzeuge dieser Note sind in verbrauchtem Zustand und nicht sofort fahrbereit. Jedoch muss das Fahrzeug rollbar sein und der Motor muss sich “drehen”. Auch Fahrzeuge deren Restauration bereits begonnen wurde fallen meist unter diese Note. Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug eher als restaurierbar gilt anstatt ohne Arbeiten weiterhin zu verrotten.

Note 5: Fahrzeuge dieser Note befinden sich in restaurierungsbedürftigem Zustand, sind aber nach dem Abwägen des Restaurationsaufwandes durchaus noch machbar. Meist werden Fahrzeuge dieser Kategorie als Teilespender verwendet. Es gilt hierbei die Ersatzteilsituation zu sichern.

Was gilt es zu beachten?

Sollten Sie sich für den Kauf oder die Anschaffung eines Oldtimers entscheiden, beachten Sie bitte, dass Sie sich damit meist einen “Zweitwagen” oder “Freizeitfahrzeug” zulegen. Mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge sind natürlich keine Neuwagen, lassen sich aber mit der entsprechenden Pflege und Wartung lange erhalten und geben Ihnen Ihre Bemühungen zurück!

Achten Sie beim Kauf neben dem Zustand des Fahrzeugs unter anderem auch auf Unterhaltskosten, Kosten von Ersatzteilen und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

Gerne sind wir Ihnen bei allen Fragen rund um Oldtimer behilflich!

 

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